Pressemitteilung vom 07.07.2010

Antrag der Ratsgruppe DIE LINKE. im Rat der Stadt Leverkusen auf
kostenlose
Ferienbetreuung für Kinder von Beziehern ergänzender Leistungen.

Ratsfrau Ruth Tietz, Mitglied im Rat der Stadt Leverkusen
Die LINKE. im Rat der Stadt Leverkusen beantragte kurzfristig
eine kostenlose Ferienbetreuung von Kindern, deren Eltern
Arbeitslosengeld2 (Hartz IV) beziehen.

Derzeit kostet eine Ferienbetreuung von Kindern 60 Euro pro
Woche und darin ist nicht einmal eine vernünftige Mahlzeit
enthalten.

Diese 60 Euro pro Woche sind jedoch beim derzeitigen ALG2
Regelsatz für Kinder (211 Euro pro Monat) schier unbezahlbar.
Der Antrag wurde nun am 06.07.2010 im Finanzausschuss der
Stadt Leverkusen behandelt.

Nachdem der Antrag durch Ruth Tietz eingebracht wurde, ließen die ersten diffamierenden Äußerungen
über ALG2 Bezieher nicht lange auf sich warten. Wie z.B. der Kommentar von Dr. Uwe Becker (OpladenPlus),
dessen Worten nach ALG2 Bezieher sowieso über genügend Freizeit verfügen würden und ihre Kinder daher
keine Ferienbetreuung nötig hätten.

Trotz des Einwandes von Ruth Tietz, dass sich unter ALG2 Beziehern auch viele Menschen befinden die trotz
Arbeit auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind, da ihr Lohn nicht zum Leben reicht, und diese Menschen
dringend auf eine Ferienbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind um weiter ihrer Arbeit nachgehen und ihrer
elterlichen Aufsichtspflicht nachkommen zu können, wurde der Antrag von einer breiten Mehrheit abgelehnt.

Wie sozial sind die Grünen noch!?

Besonders verwunderlich ist es auch, dass unter anderem die angeblich so sozial
eingestellten Grünen den Antrag ablehnten, obwohl es sich ihre Bundespartei doch
auf die Fahnen schreibt, für sozial Schwache einzutreten.

Leider sieht die Realität im sog. "Jamaika Plus Bündnis" jedoch gänzlich anders aus.
Hier zeigt sich, wie sozial dieses Bündnis in Leverkusen wirklich eingestellt und von
Vorurteilen gegen sozial Schwache durchsetzt ist.
Lediglich die SPD stimmte der
Linken zu, während sich die Bürgerliste enthielt.

Eine endgültige Entscheidung hierüber wird der Rat der Stadt Leverkusen am
12.07.2010 fällen.